Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Online-Buchung
Eine online getätigte Buchungsanfrage über www.munts-pavlicek.ch wird nach Eingang beantwortet. Diese Anfrage gilt während 10 Tagen nach Eingang als Reservation für die gewünschte Wohnung. Wird die Anfrage bestätigt, wird ein von der Vermieterin ein Mietvertrag ausgestellt. Dieser muss innerhalb der 10 Tage Reservationsfrist unterzeichnet bei der Vermieterin eingehen. Bei Nichtinkrafttreten des Mietvertrags wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.- erhoben.
2. Inkrafttreten
Der Mietvertrag muss innerhalb der 10 Tage Reservationsfrist von beiden Parteien unterzeichnet bei der Vermieterin eingehen. Erst dann tritt er in Kraft. Trifft der Vertrag nicht in der angegebenen Zeit bei der Vermieterin ein, hat die Vermieterin das Recht, das Mietobjekt ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, anderweitig zu vermieten. Für die entstandenen Umtriebe werden CHF 60.- erhoben. (siehe Punkt 1).
3. Übergabe
Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem Zustand und zum vertragsgemässen Gebrauch übergeben. Sind bei der Übergabe Mängel vorhanden, oder ist das Inventar unvollständig, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Vermieter zu melden. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben.
4. Gebrauch
Das historische Mietobjekt ist mit grösstmöglicher Sorgfalt zu behandeln und zu benützen. Die Hausregeln sind integraler Bestandteil des Mietvertrages und sind einzuhalten.
Haustiere sind nicht erlaubt. Die Ferienwohnungen sind Nichtraucherwohnungen.
Bei allfälligen Schäden ist der Vermieter umgehend zu informieren.
5. Mietpreis, Nebenkosten
Der Mietpreis sowie die Nebenkosten sind auf der aktuellen Preisliste, wie im Mietvertrag aufgeführt und sind verbindlich.
Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in der Höhe von 20% des Mietpreises zu leisten.
Das Fälligkeitsdatum der Restzahlung wird mit Abschluss des Vertrages festgelegt. Die Restzahlung ist jedoch spätestens bei Mietantritt (= Mietbeginn / Anreise) zu leisten.
Bei kurzfristigen Buchungen oder bei bestimmten Zahlmethoden ist der Gesamtpreis sofort fällig.
6. Rückgabe
Am Mietende ist das Mietobjekt in aufgeräumtem Zustand und zusammen mit dem vollständigen Inventar der Vermieterin bzw. deren Vertreter zurückzugeben. Für Beschädigungen am Mietobjekt und/oder dessen Inventar und für fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.
7. Pflichten des Reisenden
Die angegebenen An- und Abreisetermine (= Mietantritt und Mietende) sind bindend. Der Mietantritt erfolgt grundsätzlich am Tag der Anreise zwischen 16.00 und 18.00 Uhr. Allfällige Abweichungen der Mietantrittszeiten werden Ihnen rechtzeitig per Email mitgeteilt.
Verspätungen müssen Sie der im Vertrag genannten Kontaktperson des gebuchten Objektes unverzüglich mitteilen. Ein Anspruch auf Schlüsselübergabe und Übernahme des Objektes am Anreisetag besteht bei verspäteter Ankunft nicht. Die Rückgabe des Mietobjekts erfolgt bis spätestens 10.00 Uhr am Tag der Abreise (= Mietende).
Die Ferienwohnungen dürfen nur mit der in der Reiseanmeldung vorgesehenen Anzahl Personen belegt werden. Kinder im Alter ab 2 Jahren gelten als volle Personen.
8. Annullierung
Annulliert der Mieter seinen Aufenthalt, bleibt er in folgendem Umfang zur Bezahlung des vereinbarten Mietzinses verpflichtet:
Annullierung bei weniger als 5 Tage vor Mietantritt: 100 %
Annullierung bei weniger als 14 Tage vor Mietantritt: 80%
Annullierung bei weniger als 62 Tage vor Mietantritt: 50%
Annullierung ab Buchungsdatum bis 62 Tage vor Mietantritt: 20%, was der Anzahlung entspricht.
Im Fall einer vorzeitigen Abreise / Rückgabe oder einer verspäteten Anreise / Zeit des Mietantritts bleibt der Mieter zur vollumfänglichen Zahlung des Mietpreises verpflichtet.
9. Haftung
Haben mehrere Mieter den Vertrag unterschrieben, haften sie für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag und alle Schäden, die durch sie oder Mitbenützer verursacht werden, solidarisch. Das Verschulden wird vermutet.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieses Vertragsverhältnis untersteht dem Schweizerischen Recht. Für alle Streitigkeiten zwischen Ihnen und der Vermieterin gilt als ausschliesslicher Gerichtsstand Zürich, Kanton Zürich, Schweiz.